Die Vogelschutzzeit dauert vom 1. März bis 30. September. In dieser Zeit sind starke Rückschnitte und Fällungen zum Schutz brütender Vögel gesetzlich verboten. Schonende Pflegemaßnahmen und Formschnitte bleiben erlaubt. Deshalb machen wir in diesem Zeitraum hauptsächlich Pflegende Maßnahmen um die Tiere zu schützen. Mit Ausnahme Genemigungen und in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde kann man jedoch auch in der Vogelschutzzeit Bäume Fällen lassen.
Autor: Juris Jöckel
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Die Kappung einer Krone
Die Kappung einer Baumkrone schädigt den Baum stark. Sie führt zu unkontrolliertem Neuaustrieb (Reiterate/Wassertriebe), erhöht das Risiko für Fäulnis und Krankheiten und schwächt die Stabilität des Baumes. Langfristig verkürzt sie die Lebensdauer des Baumes, zerstört Nachhaltig den natürlichen Habitus und macht ihn anfälliger für Wind- und Sturmschäden. Um diesen Folgen vorzubeugen schneiden wir den Baum fachgerecht nach der FLL (Forschungsgesellschaft Landschafsentwicklung Landschaftsbau e.V.) welche Richtlienen zur Fachgerechten Baumpflege stellen.