Autor: Juris Jöckel

  • Die Vogelschutzzeit

    Die Vogelschutzzeit

    Die Vogelschutzzeit dauert vom 1. März bis 30. September. In dieser Zeit sind starke Rückschnitte und Fällungen zum Schutz brütender Vögel gesetzlich verboten. Schonende Pflegemaßnahmen und Formschnitte bleiben erlaubt. Deshalb machen wir in diesem Zeitraum hauptsächlich Pflegende Maßnahmen um die Tiere zu schützen. Mit Ausnahme Genemigungen und in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde kann man jedoch auch in der Vogelschutzzeit Bäume Fällen lassen.

  • Die Kappung einer Krone

    Die Kappung einer Krone